Aufnahmebedingungen für die 13. Klasse
An ausgewählten Fachoberschulen kann seit dem Schuljahr 2004/05 durch ein 13. Schuljahr die fachgebundene oder die allgemeine Hochschulreife erworben werden.
An der Lothar-von-Faber-Schule Nürnberg gibt es 13. Klassen in den Ausbildungsrichtungen Gestaltung, Sozialwesen und Wirtschaft.
a) Fachoberschulen mit 13. Klassen:
Link zu: Informationen des Kultusministeriums
Mitteilung des Kultusministeriums zu den 26 neuen FOS13-Klassen
b) Zugangsvoraussetzungen:
In die 13. Klasse kann aufgenommen werden, wessen Zeugnis der Fachhochschulreife einer bayerischen öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachoberschule der entsprechenden Ausbildungsrichtung die allgemeine Durchschnittsnote (gebildet nach § 6 Abs. 1 der Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen durch die Hochschulen) von mindestens 2,8 aufweist.
c) Anmeldung:
Vgl. Terminplan der Schule
Schüler der 12. Klasse der Fachoberschule, die die 13. Klasse ihrer Ausbildungsrichtung besuchen möchten, melden sich unter Vorlage des Zwischenzeugnisses der 12. Klasse (Original bzw. amtlich beglaubigte Kopie) an ihrer jetzigen Schule an. Sie reichen das Zeugnis der Fachhochschulreife sofort bei Erhalt nach. (Vorlage aber direkt bei der Schule, in der sie die 13. Klasse absolvieren!)
Bewerber, die bereits über die Fachhochschulreife verfügen, melden sich direkt bei der Schule, in der die 13. Klasse besucht werden soll, an. Sie legen bei der Anmeldung das Zeugnis der Fachhochschulreife (Original) und einen lückenlosen Lebenslauf vor.
d) Aufnahme:
Die endgültige Anmeldung erfolgt nach Vorliegen aller Fachhochschulreifezeugnisse (Original) bei der Schule, bei der man sich angemeldet hat, spätestens bis zum letzten Schultag des Schuljahres.
Für Bewerber, die die Seminarphase im Anschluss an die Fachhochschulreifeprüfung nicht durchlaufen, ist eine endgültige Aufnahme abhängig vom Bestehen der Probezeit. Diese dauert bis zum 15. Dezember.
|