Die Anmeldung an der FOS

1. Anmeldung

Bewerber können sich persönlich oder durch einen Beauftragten für das nächste im September beginnende Schuljahr bei der Fachoberschule anmelden, an der sie aufgenommen werden wollen. Anmeldezeitraum und Zeiten entnehmen Sie bitte unserer Terminübersicht. Minderjährige werden mit der schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten angemeldet. Eine Anmeldung vor diesem offiziellen Termin ist nicht möglich.

Formulare zum Herunterladen:
Schullaufbahnbogen
Schullaufbahnbogen Muster
Einverständniserklärung

Hinweise zur Kostenfreiheit des Schulweges (Übernahme von Fahrtkosten durch die Gemeinde)
Häufige Fragen

Bei der Anmeldung sind der Schule vorzulegen:

a)

die zum Nachweis der Aufnahmevoraussetzungen notwendigen Zeugnisse im Original und eine einfache Kopie (Fertigen Sie ggf. eine zusätzliche Kopie für Ihre eigenen Unterlagen an.),

b)

der Geburtsschein oder die Geburtsurkunde im Original oder in beglaubigter Abschrift und Kopie,

c)

ein lückenloser Lebenslauf (mit Datum und Unterschrift),

d)

ein amtliches Führungszeugnis bei nicht unmittelbar fortgesetztem Schulbesuch.

e)

Schullaufbahnbogen 

f)

Einverständniserklärung

g)

Lichtbild

Die Schule kann im Einzelfall weitere Nachweise, insbesondere zum schulischen und beruflichen Werdegang, fordern. Können Unterlagen nicht schon bei der Anmeldung vorgelegt werden, sind sie unverzüglich, spätestens eine Woche nach Beginn der Sommerferien, nachzureichen.


2. Aufnahmevoraussetzung und Eignung

Die Aufnahme in die Fachoberschule ist nur in die Jahrgangsstufe 11 möglich und setzt den Nachweis eines mittleren Schulabschlusses sowie die Eignung für den Bildungsgang der Fachoberschule voraus.

a) Der mittlere Schulabschluss wird gemäß Art. 25 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (BayEUG) vom 31. Mai 2000 nachgewiesen durch

aa) das Abschlusszeugnis einer Realschule,

bb) das Abschlusszeugnis der 10. Klasse der Hauptschule,

cc) das Zeugnis über den qualifizierten beruflichen Bildungsabschluss ("Quabi"),

dd) das Zeugnis über den mittleren Schulabschluss der Berufsschule,

ee) das Zeugnis über den mittleren Schulabschluss der Berufsfachschule,

ff) das Abschlusszeugnis der Wirtschaftsschule,

gg) das Zeugnis über den erfolgreichen Besuch der Vorklasse der Berufsoberschule.

Die Erlaubnis zum Vorrücken in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums, das Zeugnis über die bestandene Besondere Prüfung und das Zeugnis der Fachschulreife einer mindestens zweijährigen Berufsfachschule (gemäß Art. 13 BayEUG verliehen bei überdurchschnittlichen Leistungen und dem Nachweis befriedigender Kenntnisse in Englisch, die dem Leistungsstand eines fünfjährigen Unterrichts entsprechen) schließen den Nachweis eines mittleren Schulabschlusses ein.

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus kann allgemein oder im Einzelfall auch ein anderes Zeugnis als die Zeugnisse nach Buchstaben aa) bis gg) gleichwertig anerkennen.

Zeugnisse nicht staatlich anerkannter privater Schulen sind keine ausreichenden Vorbildungsnachweise. In Zweifelsfällen empfiehlt sich eine rechtzeitige Rücksprache bei der aufnehmenden Fachoberschule.

In die Jahrgangsstufe 11 der Ausbildungsrichtung Gestaltung kann nur aufgenommen werden, wer in einer unmittelbar vorausgehenden Aufnahmeprüfung seine bildnerisch-praktischen Fähigkeiten nachweist. Zu den von der Schule gestellten Themen sind zwei Arbeiten (eine Arbeit nach der sichtbaren Wirklichkeit und eine aus der Vorstellung) anzufertigen (Arbeitszeit jeweils 120 Minuten).

Für Schülerinnen und Schüler, die die Jahrgangsstufe 11 der Ausbildungsrichtung Sozialwesen besuchen, besteht die Verpflichtung, der Schule unverzüglich eine bestehende ansteckende Krankheit zu melden (vgl. Bundesseuchengesetzt).
b) Die Eignung für den Bildungsgang der Fachoberschule wird nachgewiesen durch

aa)

die Erlaubnis zum Vorrücken in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums oder

bb) einen Notendurchschnitt von mindestens 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss, wobei eine Note schlechter als 4 sein darf.

Wer keine Note im Fach Mathematik nachweist, muss sich einer Feststellungsprüfung in Mathematik unterziehen.
 

3. Probezeit

Die endgültige Aufnahme in die Fachoberschule ist abhängig vom Bestehen einer Probezeit. Bei Aufnahme in die Jahrgangsstufe 11 der Fachoberschule endet die Probezeit mit Ablauf des ersten Schulhalbjahres, bei Eintritt in die Jahrgangsstufe 12 der Fachoberschule (Voraussetzung: Vorrückungserlaubnis in die 12. Jahrgangsstufe der Fachoberschule) am 15. Dezember des jeweiligen Schuljahres.


13. Klasse
Ausbildungsrichtungen Gestaltung, Wirtschaft und Sozialwesen an der Lothar-von-Faber-Schule Nürnberg

Aufnahmebedingungen für die 13. Klasse

An ausgewählten Fachoberschulen kann seit dem Schuljahr 2004/05 durch ein 13. Schuljahr die fachgebundene oder die allgemeine Hochschulreife erworben werden.
 
An der Lothar-von-Faber-Schule Nürnberg gibt es 13. Klassen in den Ausbildungsrichtungen Gestaltung, Sozialwesen und Wirtschaft.
 
a) Fachoberschulen mit 13. Klassen:
 
Link zu: Informationen des Kultusministeriums
Mitteilung des Kultusministeriums zu den 26 neuen FOS13-Klassen
 
b) Zugangsvoraussetzungen:
 
In die 13. Klasse kann aufgenommen werden, wessen Zeugnis der Fachhochschulreife einer bayerischen öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachoberschule der entsprechenden Ausbildungsrichtung die allgemeine Durchschnittsnote (gebildet nach § 6 Abs. 1 der Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen durch die Hochschulen) von mindestens 2,8 aufweist.
 
c) Anmeldung: 
Vgl. Terminplan der Schule
 
Schüler der 12. Klasse der Fachoberschule, die die 13. Klasse ihrer Ausbildungsrichtung besuchen möchten, melden sich unter Vorlage des Zwischenzeugnisses der 12. Klasse (Original bzw. amtlich beglaubigte Kopie) an ihrer jetzigen Schule an. Sie reichen das Zeugnis der Fachhochschulreife sofort bei Erhalt nach. (Vorlage aber direkt bei der Schule, in der sie die 13. Klasse absolvieren!)
 
Bewerber, die bereits über die Fachhochschulreife verfügen, melden sich direkt bei der Schule, in der die 13. Klasse besucht werden soll, an. Sie legen bei der Anmeldung das Zeugnis der Fachhochschulreife (Original) und einen lückenlosen Lebenslauf vor.
 
d) Aufnahme:
 
Die endgültige Anmeldung erfolgt nach Vorliegen aller Fachhochschulreifezeugnisse (Original) bei der Schule, bei der man sich angemeldet hat, spätestens bis zum letzten Schultag des Schuljahres.
 
Für Bewerber, die die Seminarphase im Anschluss an die Fachhochschulreifeprüfung nicht durchlaufen, ist eine endgültige Aufnahme abhängig vom Bestehen der Probezeit. Diese dauert bis zum 15. Dezember.
 

(Adresse und Telefonnummer finden Sie im Themenbereich: Standort)